Covid19

Aktuellste Updates zum Corona-Virus COVID-19

Sprachen-und Nachhilfeschulen können unter Auflagen wieder öffnen.


Nachhilfe, Sprachen-, Integrations- und Fortbildungsschulen sind unter Auflagen wieder erlaubt ihren Unterrichtsbetrieb aufzunehmen. Online-Unterricht ist weiterhin empfohlen. Laut den Verordnungen der Landesregierungen sind alle privaten Bildungseinrichtungen folgenden Auflagen unterstellt:
1. Es sind allgemeine Hygienevorschriften einzuhalten.
2. Kontaktdaten müssen zur Nachverfolgbarkeit von Infektionsketten schriftlich festgehalten werden. Verwenden Sie folgendes Nachverfolgungsformular.
3. Es muss ein schriftliches Schutzkonzept erstellt werden, das geeignete personelle, technische oder organisatorische Maßnahmen zur Einhaltung des Abstandsgebots dokumentiert. Nutzen Sie die Vorlage für Schutzkonzepte der Handelskammer.
4. Teilnehmer müssen in feste Lerngruppen eingeteilt werden. Die Lerngruppen dürfen nicht durchmischt werden.
5. Es dürfen keine lerngruppenübergreifenden Aktivitäten stattfinden.

Originaltext der Verordnung zur Eindämmung der Ausbreitung des Corona-Virus Hanse Stadt Hamburg

Wie freiberufliche Lehrkräfte von den Einschränkungen betroffen sind erfahren Sie auf unserer Supportseite: Häufige Fragen.


Auswirkungen des Corona-Virus COVID-19 auf Nachhilfeschulen, Sprachenschulen und Fortbildungsstätten


Nachhilfe, Sprachen-, Integrations- und Fortbildungsschulen müssen schließen. Online-Unterricht ist erlaubt. Laut den Verfügungen der Landesregierungen sind alle privaten Bildungseinrichtungen im außerschulischen Bereich im Rahmen des Versammlungsverbotes zu schließen. Online-Angebot die keine physische Versammlung der Teilnehmer erfordert sind nicht davon betroffen. Details finden Sie in den entsprechenden Verordnungen der Länder.
Beschluss der Besprechung der Bundeskanzlerin mit den Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder am 15. April 2020

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Mundschutz-Pflicht beim Aufenthalt in öffentlich zugänglichen Bereichen, ein 1,5 Abstand ist einzuhalten, Versammlungen im außerschulischen Bildungsbereich sind verboten.


Beim Einkaufen in abgeschlossenen und überdachten Verkaufsständen und im öffentlichen Straßenverkehr außer in Banken und Sparkassen sind Nasen-Mund-Bedeckungen zu tragen. Zusammenkünfte zur Wahrnehmung von Angeboten in Volkshochschulen, Musikschulen und sonstigen öffentlichen und privaten Bildungseinrichtungen im außerschulischen Bereich sind weiterhin untersagt.

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