FAQ

Was ist Lehrkraft24.de?

Lehrkraft24.de ist ein Vergabeportal für Freiberufler.
Wir erleichtern Freiberuflern die Suche nach Lehraufträgen und helfen Bildungseinrichtung, Sprachen-und Nachhilfeschulen ihre Aufträge schneller und effizienter auszuschreiben und zu managen.

Wie funktioniert Lehrkraft24.de?

Auftraggeber aus ganz Norddeutschland veröffentlichen Lehraufträge auf der Plattform und können, die auf Lehrkraft24.de registrierten, Freiberufler zur Gebotsabgabe einladen. Freiberufler können im öffentlichen Auftragsverzeichnis nach passenden Lehraufträgen suchen und durch Angebotsabgabe an der Ausschreibung teilnehmen. Bei Zustandekommen eines Vertrags (Auftraggeber wählt das Gebot eines Freiberuflers) können beide Parteien in einem SSL geschützten Arbeitsraum für den Auftrag relevante Details austauschen. Im Arbeitsraum können Rechnungen, Teilnehmerlisten, und Kursmaterialien hinterlegt, Fristen verwaltet werden. Freiberufler können auf der Plattform selbstständig oder im Namen von Lehrkraft24.de Aufträge übernehmen und eine Stammkundenschaft aufbauen.

Wie lauten die offizielen Hygienevorgaben zum Schutz gegen das Corona-Virus?

In privaten Bildungseinrichtungen gelten folgende Hygienevorgaben:
1. Anwesende Personen müssen das Abstandsgebot von 1,5m zu jederzeit einhalten.
2. Der Zugang für Personen ist so zu begrenzen und zu überwachen, dass anwesende Personen auf der jeweils zur Verfügung stehenden Fläche das Abstandsgebot von 1,5m einhalten können.
3. Personen mit den Symptomen einer akuten Atemwegserkrankung ist der Zutritt nicht gestattet, bei Bildung von Warteschlangen ist durch geeignete technische oder organisatorische Vorkehrungen zu gewährleisten, dass Personen das Abstandsgebot nach 1,5m einhalten können.
4. In geschlossenen Räumen ist die Möglichkeit zum Waschen oder Desinfizieren der Hände bereitzustellen.
5. Häufig berührte Oberflächen wie Tafeln, Türklinken, Bestuhlung sowie Sanitäranlagen sind regelmäßig von Reinigungskräften zu reinigen. Die Reinigung ist zu dokumentieren.
6. In geschlossenen Räumen ist eine ausreichende Lüftung, die das Infektionsrisiko reduziert, zu gewährleisten.
7. Auf diese Anforderungen sind alle anwesende Personen durch schriftliche, akustische oder bildliche Hinweise aufmerksam zu machen. Nutzen Sie zum Beispiel Hygieneplakate der BG Bau, Anleitung zum Händewaschen.
Die Einhaltung der Hygienevorgaben ist durch geeignete personelle, technische oder organisatorische Maßnahmen zu gewährleisten.(!) Für alle Beschäftigten sind die allgemeinen Arbeitsschutzvorschriften und -standards in Verbindung mit der branchenspezifischen Konkretisierung des Unfallversicherungsträgers umzusetzen. Gewerbetreibende haben die jeweils geltenden Vorgaben der zuständigen Berufsgenossenschaften einzuhalten.(!) Weitergehende Anordnungen der zuständigen Behörden bleiben unberührt. Dazu gehören die von dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales geltenden Arbeitsschutzstandards für Sars-Cov-2 (Covid19).

Wer gilt als freiberufliche Lehrkraft?

Als freiberuflich tätige Lehrkräfte werden alle die bezeichnet, die Unterrichtsleistungen gegen Rechnung im privaten Wirtschaftssektor d.h. bei freien Bildungsträgern und privaten Bildungsdienstleistern z.B. Sprachenschulen, Nachhilfeschulen, Musikschulen, Theaterschulen, Volksschulen, Fortbildungschulen, Betreuungseinrichtungen mit Bildungsangeboten usw. anbieten.

Dabei ist unerheblich um welche Art von Unterrichtsleistung es sich handelt: Musikunterricht, Nachhilfe, Sprachkurse, Seminare, Prüfungsvorbereitungen, Sportunterricht oder einfach nur Coaching. Wenn Sie entgeltlich Wissen weitergeben, sind Sie eine Lehrkraft. Du findest interessante Lehrerjobs bei uns im Auftragsverzeichnis .

Kann ich auch als Quereinsteiger Lehraufträge übernehmen?

Per Grundgesetz genießt jeder in Deutschland das Recht seinen Beruf frei zu wählen und auszuüben. Das heißt es kann Ihnen keiner verbieten auch ohne pädagogischen oder lehramtlichen Hintergrund als Lehrer zu arbeiten. Wenn Sie eine Sprache, ein Schulfach oder eine Fähigkeit gut beherrschen und kommunikativ veranlagt sind, dann können Sie sich frei nach Lehrgelegenheiten umsehen. Natürlich gibt es branchenübliche Ansprüche und Qualitätsanforderungen, die Sie im Bewerbungsprozess bei Bildungsdienstleistern besser stellen, wenn Sie diese beherrschen. Wir empfehlen Ihnen an einem unserer Online-Seminare teilzunehmen um die notwendige Softskills und Erfahrungswerte anzueignen. Sie finden alle Termine auf unserer Facebookseite oder googeln Sie einfach nach Lehrkraft24 Seminar.

Welche Qualifikation braucht eine Lehrkraft?

Anders als bei verbeamteten Lehrern an öffentlichen Schulen gibt es für freiberufliche Lehrer keine Zulassungsbeschränkungen außer denen, die vom Auftraggeber auferlegt werden. Freiberuflich tätige Lehrer müssen kein Staatsexamen ablegen und keine Referendariatszeit absolvieren. Sie sind frei sich bei jederartigen Lehrtätigkeit zu engagieren. Ob eine Lehrkraft für einen Lehrauftrag qualifiziert ist, kann zwischen dem Freiberufler und Auftraggeber ausgehandelt werden. Grundsätzlich kann jeder einen Unterricht führen, solange er über ausreichende Fachkenntnisse und Lehrerfahrung verfügt. Für die meisten Lehrstellen haben sich folgende Qualifikationen als besonders erfolgversprechend erwiesen: min. 500 Stunden Lehrerfahrung, eine Fachausbildung, Bachelorstudium ab Semester 4, zweite Muttersprache, Fortbildungen.

Welche Anforderungen stellen Auftraggeber an Lehrkräfte?

Für einzelne Bildungssparten haben sich konkrete Anforderungen herausgebildet:
Sprachenschulen:
– Muttersprachler oder Zusatzqualifikation z.B. Sprachzertifikat B2, DaF Ausbildung, BAMF Zulassung, DDaz Qualifikation
Nachhilfeschulen (Studentische Nachhilfe):
– Studierende min. 4 Semester oder gutes Schulzeugnis
Nachhilfeinstitute (Nachhilfelehrer):
– pädagogische Ausbildung
– Lehramtsstudium oder abgeschlossenes Studium
– Qualifizierung Lerntherapie, Ergotherapie und Logopädie
Fortbildungsschule
– abgeschlossene Fachausbildung und min. 5 Jahre Berufserfahrung

Müssen freiberufliche Lehrer ein Gewerbe anmelden?

Der freiberufliche Lehrer ist schöpferisch und unterrichtend tätig, er muss in den meisten Fällen kein Gewerbe anmelden. Eine ausführliche Erklärung finden Sie auf dem Blog gewerbeanmledung.de. Was weit aus wichtiger ist die Frage der Selbstständigkeit. Hier ist zwischen dem selbstständig tätigen freiberuflichen Lehrer und dem angestellten Lehrer zu unterscheiden.

Sind freiberufliche Lehrer automatisch selbständig?

Die Freiberuflichkeit ist ein wichtiger Teil der Berufsfreiheit und unseres Rechts auf Selbstverwirklichung. Der Freiberufler strebt die Freiheit seiner Zeit, seiner Arbeitskraft, seines Einsatzortes und der Art wie er seine Arbeit ausführt von der Weisung eines Vorgesetzten, also eine Selbstständigkeit an. Freiberufliche Lehrkräfte arbeiten meist auf Honorarbasis unter einem sog. Vertrag über freie Mitarbeit. Sie übernehmen periodisch Aufträge für den Auftraggeber und stellen anschließend Rechnung. Damit tragen Sie das Risiko für Ausfälle Ihrer Einkünfte und ihren Tätigkeitserfolg. Freiberufliche Lehrer werden als Unternehmer eingestuft (Solo-Einzelunternehmer). Sie genießen steuerliche Vorteile und können sich von Versicherungspflichten befreien. Wenn Sie die Freiheiten des Selbständigen genießen wollen, müssen Sie Scheinselbstständigkeit vermeiden.

Wie kann man Scheinselbstständigkeit vermeiden?

Können Sie als Freiberufler nicht gewährleisten, dass Sie ausreichend Aufträge bei unterschiedlichen Auftraggebern finden, dann könnten Sie oder Ihr Auftraggeber zur Nachzahlung von Sozialversicherungsbeiträgen (nach § 2 Nr. 1 SGB VI) gezwungen werden. Bei Ihrer Mitarbeit an Lehraufträgen ist vor allem wichtig, dass Sie von dem Auftraggeber nicht abhängig sind wie dies ein normaler Angestellter ist. Das bedeutet, dass Freiberufler nicht in den Betrieb eingegliedert sein dürfen, und dabei nicht einem Zeit, Dauer, Ort und Art der Ausführung umfassenden Weisungsrecht des Arbeitgebers unterliegen sollten. Es muss gewährleistet werden können, dass Sie Ihre Lehrtätigkeit frei gestalten können. Wie eine rechtssichere Vertragsgestaltung aussehen kann erfahren Sie in einem unserer Seminare auf Facebookseite oder bei unserem Fortbildungspartner.

Wie kann ich mein Lehrkraft24 Account löschen?

Sie können ihren Account jederzeit löschen. Kontaktieren Sie den Administrator mit einer Löschungsanfrage per Email an admin@lehrkraft24.de. Beachten Sie, dass nach dem Löschen Ihre Daten nicht wiederhergestellt werden können und für immer verloren gehen. Sie verlieren Anspruch auf Auszahlung eines noch vorhanden Guthabens.